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Land
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Tollwutschutz-
impfung vor
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Gesundheits-
zeugnis
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weitere Infos
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| Polen |
mind. 21 Tagen
max. 12 Mon. (Hunde)
max. 6 Mon. (Katzen)
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Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als
7 Tage |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| Amtstierärztliche Bestätigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftsortes und Umkreises von 15 km innerhalb der vergangenen 3 Monate (nicht älter als 10 Tage alt) |
| Portugal |
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
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Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 1-2 Tage
(mit Bestätigung über Abstammung und Herkunft des Tieres aus einem tollwutfreien Land oder Gebiet) |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| In Portugal gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. |
Hunde sind in Personenzügen, Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, Restaurants und an Stränden nicht erlaubt!
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Gesundheitsrisiken für Hunde: Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
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| Rumänien |
mind. 30 Tagen
max. 12 Mon. (Hunde)
max. 6 Mon. (Katzen) |
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 10 Tage
(mit Bestätigung, dass das Herkunftsgebiet in einem Radius von 30 km frei von ansteckenden Krankheiten ist, und dass die Tiere intern und extern gegen Parasiten behandelt wurden) |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Amtstierarzt bestätigt mit eingetragener Virenkomplettimpfung (Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose und Parvivorose; bei Katzen zusätzlich: gegen Katzenseuche, Rhinotracheltis). |
| Schweden |
ja,
Blutuntersuchung nach 4-12 Monaten notwenig |
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein, bei erneuter Einreise aktuelles Zeugnis nötig.
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Strenge Einreisebestimmungen: Einreise nur mit kostenpflichtiger Einfuhrgenehmigung (evtl. mehrmonatige Formalitäten, spezielle Einreiseanträge über Botschaft bzw. Schwedisches Landwirtschaftsamt |
| Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| Mindestalter bei der Einfuhr: 7 Monate (Hunde), 18 Monate (Katzen) |
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Identitätskennung (Tätowierung am Ohr, Mikrochip)
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Hunde müssen an der Leine geführt werden, Hundekot entfernen!
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| Schweiz |
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 30 Tage |
Bei Durchreise mit Bahn u. Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Bestimmungen, sonst:
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| Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder kupierter Rute ist bei Tieren im Alter unter 5 Monaten verboten.
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| Slowenien |
mind. 15 Tagen
max. 12 Monaten
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 10 Tage
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Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| Virenkomplettimpfung eingetragen im internationalen Impfpaß. |
| Tiere mit einem Alter unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden. |
| Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. |
Gesundheitsrisiken für Hunde:
Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen. Zeckenprophylaxe besonders wichtig! |
| Spanien |
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 10 Tage |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
Leine und Maulkorb sind Pflicht
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Gesundheitsrisiken für Hunde:
Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
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| Tunesien |
mind. 30 Tagen
max. 6 Monaten
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Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 6 Wochen
(mit Bestätigung, dass innerhalb der letzten 6 Wochen vor Abreise am Herkunftsort keine ansteckenden Tierkrankheiten zu verzeichnen waren) |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| Keine Einfuhr von Jagdhunden |
| Hunde: Impfung gegen Staupe |
| Türkei |
mind. 15 Tagen
max. 6 Monaten
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 2 Tage |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| Erforderlich ist eine Abstammungsurkunde. |
Dokumente sollten ins Türkische übersetzt werden.
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Gesundheitsrisiken für Hunde:
Hoher Durchseuchungsgrad mit Tollwut!
Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektions-
erkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
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| Ungarn |
mind. 30 Tagen
max. 6 Monaten
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Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 8 Tage |
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Amtstierarzt bestätigt, mit Staupe-Impfzeugnis |
Die Einfuhr von Kampfhunden (z.B. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Tosa, Bordeaux-Dogge, Fila Brasilero, Bandog) ist verboten!
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| Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden! |
| USA |
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten |
Gesundsheitszeugnis erforderlich, tierärztliche Untersuchung
7-10 Tage vor Abflug
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Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt |
| Tier muß mindestens 90 Tage im Besitz des jeweiligen Tierhalters sein. |
| Sonderbestimmungen für einzelne US-Staaten |
Hunde unter 3 Monaten müssen in Quarantäne
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Gesundheitsrisiken für Hunde USA/Ostküste: Hunde vor der Gefahr einer Infektion mit Herzwürmern schützen.
Tierarzt nach Prophylaxe fragen. |
| Zypern |
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten |
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich
(mit Bestätigung, dass im Gebiet, in denen sich die Tiere 6 Monate vor Einreise aufgehalten haben, keine Tollwutfälle offiziell gemeldet wurden) |
Einfuhrgenehmigung
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| Bescheinigung über die Impfung von Hunden und Katzen vor Einreise mit einem anerkannten Präparat gegen Echinococcose/ Hydatiose und dass sie mit einem Ektoparasitikum behandelt worden sind. |
6 Monate "Heim-Quarantäne" im Haus des Besitzers unter tierärztlicher Aufsicht
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