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Einreisebedingungen für Haustiere in Urlaubsländer


Um keine bösen Überraschungen bei der Einreise mit Ihrem Vierbeiner in das Urlaubsland zu erleben, machen Sie sich bitte vor Urlaubsantritt mit den jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes vertraut.
Wichtig: Vergessen Sie dabei auch nicht die Bestimmung der Länder zu beachten, durch die Sie durchfahren oder in denen Sie zwischenlanden, um zum Urlaubsziel zu gelangen!
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- alle Angaben ohne Gewähr -
Stand: Juli 2003
Land
Tollwutschutz-
impfung vor
Gesundheits-
zeugnis
weitere Infos
Polen mind. 21 Tagen
max. 12 Mon. (Hunde)
max. 6 Mon. (Katzen)
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als
7 Tage
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Amtstierärztliche Bestätigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftsortes und Umkreises von 15 km innerhalb der vergangenen 3 Monate (nicht älter als 10 Tage alt)
Portugal mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 1-2 Tage
(mit Bestätigung über Abstammung und Herkunft des Tieres aus einem tollwutfreien Land oder Gebiet)
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
In Portugal gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde sind in Personenzügen, Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, Restaurants und an Stränden nicht erlaubt!
Gesundheitsrisiken für Hunde: Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
Rumänien mind. 30 Tagen
max. 12 Mon. (Hunde)
max. 6 Mon. (Katzen)
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 10 Tage
(mit Bestätigung, dass das Herkunftsgebiet in einem Radius von 30 km frei von ansteckenden Krankheiten ist, und dass die Tiere intern und extern gegen Parasiten behandelt wurden)
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Amtstierarzt bestätigt mit eingetragener Virenkomplettimpfung (Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose und Parvivorose; bei Katzen zusätzlich: gegen Katzenseuche, Rhinotracheltis).
Schweden ja,
Blutuntersuchung nach 4-12 Monaten notwenig
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein, bei erneuter Einreise aktuelles Zeugnis nötig.
Strenge Einreisebestimmungen: Einreise nur mit kostenpflichtiger Einfuhrgenehmigung (evtl. mehrmonatige Formalitäten, spezielle Einreiseanträge über Botschaft bzw. Schwedisches Landwirtschaftsamt
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Mindestalter bei der Einfuhr: 7 Monate (Hunde), 18 Monate (Katzen)

Identitätskennung (Tätowierung am Ohr, Mikrochip)

Hunde müssen an der Leine geführt werden, Hundekot entfernen!

Schweiz mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 30 Tage Bei Durchreise mit Bahn u. Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Bestimmungen, sonst:
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder kupierter Rute ist bei Tieren im Alter unter 5 Monaten verboten.
Slowenien mind. 15 Tagen
max. 12 Monaten
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 10 Tage
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Virenkomplettimpfung eingetragen im internationalen Impfpaß.
Tiere mit einem Alter unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.
Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Gesundheitsrisiken für Hunde:
Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen. Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
Spanien mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 10 Tage Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Leine und Maulkorb sind Pflicht
Gesundheitsrisiken für Hunde:
Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
Tunesien mind. 30 Tagen
max. 6 Monaten
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 6 Wochen
(mit Bestätigung, dass innerhalb der letzten 6 Wochen vor Abreise am Herkunftsort keine ansteckenden Tierkrankheiten zu verzeichnen waren)
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Keine Einfuhr von Jagdhunden
Hunde: Impfung gegen Staupe
Türkei mind. 15 Tagen
max. 6 Monaten
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 2 Tage Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Erforderlich ist eine Abstammungsurkunde.
Dokumente sollten ins Türkische übersetzt werden.
Gesundheitsrisiken für Hunde:
Hoher Durchseuchungsgrad mit Tollwut!
Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektions-
erkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
Ungarn mind. 30 Tagen
max. 6 Monaten
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich - nicht älter als 8 Tage
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Amtstierarzt bestätigt, mit Staupe-Impfzeugnis
Die Einfuhr von Kampfhunden (z.B. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Tosa, Bordeaux-Dogge, Fila Brasilero, Bandog) ist verboten!
Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden!
USA mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
Gesundsheitszeugnis erforderlich, tierärztliche Untersuchung
7-10 Tage vor Abflug
Int. Impfpaß mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Tier muß mindestens 90 Tage im Besitz des jeweiligen Tierhalters sein.
Sonderbestimmungen für einzelne US-Staaten
Hunde unter 3 Monaten müssen in Quarantäne
Gesundheitsrisiken für Hunde USA/Ostküste: Hunde vor der Gefahr einer Infektion mit Herzwürmern schützen.
Tierarzt nach Prophylaxe fragen.
Zypern mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
Amtstierärztliches Gesundheits-
zeugnis erforderlich
(mit Bestätigung, dass im Gebiet, in denen sich die Tiere 6 Monate vor Einreise aufgehalten haben, keine Tollwutfälle offiziell gemeldet wurden)
Einfuhrgenehmigung
Bescheinigung über die Impfung von Hunden und Katzen vor Einreise mit einem anerkannten Präparat gegen Echinococcose/ Hydatiose und dass sie mit einem Ektoparasitikum behandelt worden sind.
6 Monate "Heim-Quarantäne" im Haus des Besitzers unter tierärztlicher Aufsicht
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